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Unsere Freizeiten

Die inklusiven Freizeiten der Diakonischen Initiative finden mehrfach im Jahr in das In- und Ausland statt.

Reisen unter Corona-Bedingungen

Als Anbieter von inklusiven Freizeiten unterliegen wir natürlich strengen Auflagen der Politik, aber auch dem Diakonischen Werk. Dies bedeutet auf einen Blick, dass wir einerseits den Corona-Verordnungen von:

  • Land Baden-Württemberg
  • Infektionsschützende Maßnahmen
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Beherbergungsbetriebe

… ganz oder teilweise unterliegen und zudem noch die Voraussetzungen für Reisen erfüllt werden müssen.

Dies bedeutet, dass wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur dann reisen können, wenn:

  • Die Landesregierung touristische Reisen erlaubt
  • Die Landesregierung die touristische Nutzung und Übernachtung erlaubt
  • Die geltende Corona-Verordnung die Gruppengröße unserer Reisegruppe im öffentlichen Raum gestattet

Um eine Reise ins Ausland zu machen, müssen wir sicherstellen, dass das Robert Koch Institut oder das Auswärtige Amt keine Reisewarnung für unser Reiseziel ausgesprochen haben und das Diakonische Werk es als tragbar erachtet, zu unserem Zielort zu fahren (Fragen die sich hier stellen sind z.B., wie die medizinische Versorgung vor Ort aussieht).

Als Diakonische Initiative befinden wir uns als momentan in einer Zeit von großer Planungsunsicherheit. Einerseits möchten und müssen wir unsere Reisen optimistisch planen um, für den Fall, dass die Situation sich wieder entspannt, auch endlich wieder Angebote bieten zu können.

Auf der anderen Seite können wir natürlich auch nicht absehen, wie die Infektionszahlen sich verhalten werden, welche neue Verordnungen kommen und welche Auswirkungen dies auf unsere Planungen hat.

Entsprechend prüfend wir fast täglich die aktuelle Lage, tauschen uns mit anderen Trägern und der Politik (soweit möglich) aus um euch und Ihnen eine bestmögliche Planungssicherheit geben zu können. Gleichzeitig hat sich im Jahr 2020/21 aber auch gezeigt, dass neue Regelungen teilweise überraschend und sehr schnell kommen. Dementsprechend haben wir uns als Ziel gesetzt, dass wir im Falle einer Stornierung möglichst unkompliziert und Kundenfreundlich arbeiten möchten.

 

Für unsere Reisen gilt

Wir überprüfen bei Reiseantritt alle Teilnehmenden auf Symptome und erfassen die Körpertemperatur. Während der gesamten Freizeit achten wir, wo möglich, auf den Mindestabstand. Die Vergabe von Schlafplätzen orientieren wir an den geltenden Corona-VO. Während dem Essen in der Gruppe wird möglichst der Abstand eingehalten, die Sitzplätze werden festgelegt. Die Räume werden regelmäßig gelüftet und eine zusätzliche Reinigung und Desinfektion von Kontaktflächen in den Unterkünften wird von uns erbracht. Dies beinhaltet auch Fahrzeuge und Sanitäranlagen. Unsere Mitarbeitenden werden mit ausreichend Pflege- und Hygienematerial wie Masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel hierfür ausgestattet. Während der pflegerischen Maßnahmen werden Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe getragen. Alle Mitreisenden beachten die Hust- und Niesetikette, persönliche Gegenstände (Trinkbecher, usw.) werden nicht herumgegeben oder ausgetauscht.

In den Fahrzeugen wird stets ein Mund-Nasen-Schutz getragen (Ausnahme ist die fahrende Person mit Blick auf die Rechtslage), die Sitzplätze sind fest. Am Reiseziel ist die Einrichtung/das Hotel für die generelle Einhaltung der Umsetzung von Hygienemaßnahmen zuständig, das Team der DI ergänzt diese Maßnahmen lediglich.

 

Corona-Infektion während einer Freizeit

Sollte es während einer Freizeit doch zu einer Corona-Erkrankung kommen sind wir gezwungen entsprechende Maßnahmen einzuleiten:

In einem Verdachtsfall (angelehnt an die Symptomatik wie vom RKI beschrieben) wird vor Ort ein Arzt konsultiert. Ab diesem Zeitpunkt wird die Kontaktperson des Mitreisenden/der Mitreisenden in Kenntnis gesetzt. Wir sind ab diesem Zeitpunkt an die Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes gebunden. Es ist möglich, dass eine Person gegebenenfalls abgeholt werden muss oder sich aber vor Ort in Quarantäne begeben muss. Sollte es auf einer Reise zu einer Infektion kommen, kann es passieren, dass die Reise abgebrochen werden muss und/oder die gesamte Reisegruppe in Quarantäne muss.

 

Risikogruppen

Pauschal werden Menschen m. Behinderung oft einfach als Risikogruppe abgetan. Natürlich ist dies nicht korrekt. Zu der sogenannten Risikogruppe gehört man nach aktuellen, medizinischen Erkenntnissen, wenn man unter

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems leidet (Bluthochdruck, Koronare Herzerkrankungen usw.)
  • Erkrankungen der Lunge
  • Chronische Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus unter bestimmten Bedingungen
  • Krebserkrankungen
  • Eine Schwäche des Immunsystems (evtl./auch durch Medikamente)

… leidet. Zudem gelten hochaltrige Menschen als anfälliger für einen schweren Krankheitsverlauf. Sollten Sie unsicher sein, beraten Sie sich bitte mit ihrem Arzt. Die Entscheidung, an einer Reise teilzunehmen, treffen die Teilnehmenden (oder deren gesetzliche VertreterInnen). Wir empfehlen jedoch, dass Menschen, die Teil der Risikogruppe sind, nicht an unseren Freizeiten teilnehmen.

 

 

Die allgemeinen Reisebedingungen der D.I. und unseren aktuellen Freizeitprospekt finden Sie hier zum herunterladen:

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Terminkalender

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